Elektrorollstühle sind deutlich teurer als klassische, manuell angetriebene Standard-Rollstühle, werden in vielen Fällen aber dennoch von der Krankenkasse übernommen – sofern der Antragsteller die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Praktisch ist dabei: Sind die Voraussetzungen erfüllt, kommen sogar sehr ausgefeilte E-Rollstühle in Frage, aber auch nur dann, wenn die Krankenkasse diese eigens auswählt beziehungsweise der Kostenübernahme zustimmt.
Mehr Lebensqualität durch einen E-Rollstuhl
Aus Sicht der Krankenkasse ist der E-Rollstuhl ein elektrisch angetriebenes Krankenfahrzeug und medizinisches Hilfsmittel, weswegen für diese auch ein Eintrag im entsprechenden Hilfsmittelverzeichnis zu finden ist – dieser schafft überhaupt erst die Grundlage für eine eventuelle Kostenübernahme. Für Betroffene sind elektrisch betriebene Rollstühle im Regelfall mit einer signifikanten Steigerung der Flexibilität, Mobilität und damit kurz der Lebensqualität verbunden. Sie kommen aber stets, zumindest mit Hinblick auf die Kostenübernahme, nur dann in Frage, wenn ein gewöhnliches Standardmodell (das mit den Armen/Händen angetrieben wird) keine realistische Option ist. Betroffene müssen also eine körperliche Behinderung oder generell einen körperlichen Zustand vorweisen können, welche das manuelle Anschieben eines Standard-Rollstuhls nicht ermöglichen.
Vorab überlegen: Welcher E-Rollstuhl wird tatsächlich benötigt?
So wie es unterschiedliche manuelle Rollstühle gibt, existieren auch verschiedene Variationen der E-Rollstühle. Das „Standardmodell“ ist vielseitig einsetzbar, sowohl in Innen- als auch Außenbereichen. Diese Standardmodelle kommen typischerweise nur in Frage, wenn der/die Versicherte einen ebenerdigen Zugang zur eigenen Wohnung oder dem Haus hat – denn zum Tragen sind sie, zumindest für Menschen mit Behinderung und Senioren, schlicht zu schwer. Aus diesem Grund gibt es auch noch spezialisierte E-Rollstühle für Innen- sowie andere Modelle für Außenbereiche. Komplettiert wird die Liste durch XXL-Rollstühle, die für Personen mit starkem Übergewicht gedacht sind. Gewöhnliche Modelle können typischerweise höchstens 150 kg tragen und bewegen, XXL-E-Rollstühle sind mit bis etwa 250 kg belastbar – dafür aber weitaus sperriger und teurer.
Es lohnt sich über einen E-Rollstuhl nachzudenken, selbst wenn der beispielsweise exklusiv in Außenbereichen genutzt werden soll, da Standardmodelle innerhalb der eigenen heimischen vier Wände weiterhin adäquat genug sind. Mit den getroffenen Vorüberlegungen wenden sich Versicherte dann zunächst an ihren zuständigen Hausarzt.
Schritt für Schritt zur Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse
1. Hausarzttermin vereinbaren und ärztliche Untersuchung wahrnehmen
Um zu ermitteln, ob die Voraussetzungen gemäß den GKV-Vorgaben zur Kostenübernahme erfüllt sind, begeben sich Versicherte zu ihrem Hausarzt. Der hat typischerweise, aufgrund der Behandlungen in der Vergangenheit, bereits einen sehr umfassenden Überblick über den Gesundheitszustand des/der Versicherten. Zugleich wird der während der Sprechstunde verschiedene Untersuchungen durchführen: Mit diesen wird geprüft, ob gravierende Mobilitätseinschränkungen vorliegen. Wichtig ist dabei: Für einen E-Rollstuhl müssen die Mobilitätseinschränkungen gravierender als bei einem Rezept für einen Standard-Rollstuhl sein – da der E-Rollstuhl die Krankenkassen mehr kostet.
2. Besuch im Sanitätshaus oder bei Fachhändlern
Sofern der Arzt zu dem Entschluss kam, dass eine elektrisch angetriebene Mobilitätshilfe erforderlich ist, stellt dieser dafür zunächst ein Rezept für die Krankenkasse aus. Auf diesem befindet sich typischerweise bereits eine Hilfsmittelnummer, wobei diese zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht endgültig ist. Versicherte haben zuvor noch die Möglichkeit, einen Fachhändler oder ein Sanitätshaus zu besuchen – idealerweise sind das Händler, die mit der Krankenkasse kooperieren. Dort können die verschiedenen E-Rollstuhl-Modelle ausgiebig getestet werden, auch eine gründliche Beratung erfolgt da. Notwendig ist das deshalb, weil der E-Rollstuhl mit seinen Maßen und seiner Ausstattung sehr genau zum Versicherten und dessen Gesundheitszustand passen muss.
3. Ausstellung der finalen Verordnung durch den Arzt
Der Fachhändler wird, sofern die Entscheidung für ein Modell gefallen ist, die Hilfsmittelnummer entweder direkt an den Arzt senden oder dem Versicherten mitgeben. Mit dieser kann der Arzt dann eine präzise Verordnung ausstellen. Diese enthält unter anderem die Begründung, warum ein E-Rollstuhl erforderlich ist und idealerweise, bei teureren Modellen, warum es ein besonders leistungsstarker Rollstuhl sein muss. Umso individueller und detaillierter die Begründung, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Kostenübernahme.
4. Kostenvoranschlag und Verordnung der Krankenkasse übergeben
Für Krankenkassen sind Versicherte, die einen Antrag auf Mobilitätshilfen stellen, nicht neu oder ungewöhnlich. Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags sind allein in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen auf einen Rollstuhl angewiesen. Den Kostenvoranschlag stellt das Sanitätshaus beziehungsweise der Fachhändler entsprechend der ärztlichen Verordnung aus. Diese wird mitsamt dem Kostenvoranschlag dann zur Krankenkasse gebracht, was natürlich auch postalisch möglich ist.
5. Wartezeit und Zusage/Absage
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt durch die Krankenkasse entweder eine Zu- oder Absage für die Kostenübernahme des E-Rollstuhls – immer sind das Einzelfallentscheidungen. Gegebenenfalls hat die Krankenkasse noch weitere Fragen oder benötigt einzelne weiterführende Erläuterungen des behandelnden Arztes. Wurde keine Kostenübernahme in Aussicht gestellt, können Versicherte einen Widerspruch einreichen. Dann erfolgt eine Zweitprüfung vom MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
E-Rollstühle bieten mehr Freiheit und Lebensqualität – oft auch ohne den Geldbeutel zu belasten
Ist ein E-Rollstuhl aus medizinischer Sicht nachweislich erforderlich, beispielsweise bei ALS, sollte der Kostenübernahme nichts im Weg stehen. Gut zu wissen: Die Krankenkasse wird auch erforderliche Reparaturen und Wartungen finanziell bezuschussen oder komplett übernehmen, ebenso wie die Stromkosten für die regelmäßigen Ladungen des E-Rollstuhl-Akkus.
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