Flugverspätungen und -ausfälle sind für Reisende ärgerlich, können jedoch unter bestimmten Umständen zu Entschädigungsansprüchen führen. Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 legt fest, wann und in welcher Höhe eine Entschädigung fällig ist. Dieser Artikel erläutert Ihre Rechte als Fluggast und wie Sie eine Entschädigung geltend machen können.
Ihre Rechte gemäß EU-Verordnung EG 261/2004
Die EU-Verordnung EG 261/2004 schützt Fluggäste bei Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Sie gilt für:
- Flüge, die in der EU starten, unabhängig von der Fluggesellschaft.
- Flüge, die in der EU landen und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wenn Ihr Flug unter diese Regelungen fällt und verspätet oder annulliert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf:
- Eine Entschädigung von bis zu 600 €, abhängig von der Flugdistanz.
- Einen Ersatzflug oder die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises.
- Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls Hotelübernachtungen.
Entschädigungshöhe bei Flugstörungen
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:
- Bis zu 1.500 km: 250 €
- 1.500–3.500 km: 400 €
- Über 3.500 km: 600 €
Diese Beträge gelten, wenn:
- Der Flug mindestens drei Stunden verspätet am Ziel ankommt.
- Der Flug kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Abflug) annulliert wurde.
- Ihnen das Boarding verweigert wurde, obwohl Sie rechtzeitig eingecheckt hatten.
Ausnahmen: Wann keine Entschädigung gezahlt wird
Es gibt Situationen, in denen Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreit sind, etwa bei:
- Außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterbedingungen oder politischen Unruhen.
- Streiks von Dritten, z. B. Flughafenpersonal oder Fluglotsen.
Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Flugstörung zu vermeiden.
Betreuungsleistungen bei Flugstörungen
Unabhängig von der Entschädigungspflicht sind Fluggesellschaften verpflichtet, bei Flugstörungen folgende Betreuungsleistungen anzubieten:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
- Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten.
- Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Hotel, falls eine Übernachtung erforderlich ist.
So fordern Sie Ihre Entschädigung ein
Um Ihre Entschädigung geltend zu machen, sollten Sie:
- Alle relevanten Unterlagen aufbewahren (Bordkarten, Buchungsbestätigungen, Belege für Ausgaben).
- Die Fluggesellschaft schriftlich kontaktieren und Ihre Ansprüche darlegen.
- Falls nötig, Unterstützung von Dienstleistern wie AirHelp in Anspruch nehmen, die den Prozess für Sie übernehmen.
Beachten Sie, dass Sie Ihre Ansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen können.
Fazit
Bei Flugverspätungen und -ausfällen stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen und Betreuungsleistungen zu. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und zögern Sie nicht, diese geltend zu machen. Dienstleister wie AirHelp können Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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