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    Treppenlift Zuschuss Voraussetzungen: Das sind sie

    Die Anschaffung eines Treppenliftes ist meist ein Thema, mit dem sich Senioren und ihre Angehörigen auseinandersetzen. Er kann aber auch relevant werden, wenn man – z. B. aufgrund eines Unfalls – nicht mehr ohne Hilfsmittel gehen und in die oberen Etagen des Eigenheims gelangen kann. In vielen Fällen übersteigen die Investitionskosten das persönliche Budget und eine Treppenlift-Miete ist nicht für jeden Immobilienbesitzer eine passende Option. Zum Glück gibt es seitens der Pflegeversicherung bzw. Krankenkassen Unterstützung beim Aufbringen der Kosten für den Kauf der Mobilitätslösung im privaten Wohneigentum. Dieser Beitrag fasst die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zusammen.

    Kalkulation der Kosten für einen Treppenlift

    Die Gesamtkosten, die für einen Sitzlift, Hublift oder Plattformlift anfallen, werden aus verschiedenen Einzelleistungen addiert. Welche das sind, zeigt der nachfolgende Überblick.
    Das kostet ein Treppenlift:
    Schaffen baulicher Anpassungen
    Liftsystem
    Zusatzkomponenten
    Montage
    Wartung
    Gegebenenfalls Reparaturen

    Kosten für weitere Komponenten

    Bei den zusätzliches Features, mit denen ein Treppenlift ausgestattet werden kann, handelt es sich z. B. um eine Verbreiterung der Armlehnen bei einem Sitzlift oder um die Fähigkeit, schwere Lasten tragen zu können. Ein klassischer Treppenlift, der beispielsweise aufgrund von schmerzbedingten Einschränkungen beim Treppensteigen installiert wird, kann außerdem mit einer besonders hochwertigen Polsterung ausgestattet werden oder Schienen in einer Sonderfarbe erhalten. Nicht alle Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, sondern nur jene, die für den Betrieb des Treppenlifts unabdingbar sind. Alle anderweitig anfallenden finanziellen Aufwendungen sind privat zu übernehmen.

    Wie hoch fällt ein potenzieller Zuschuss für Treppenlifte aus?

    Für eine einzelne Person kann ein Maximalbetrag von 4.000 Euro bezuschusst werden. Das Höchstlimit liegt bei 16.000 Euro für vier pflegebedürftige Personen, die einen Treppenlift nutzen. Bei den genannten Summen handelt es sich jeweils um einen Einmalbetrag, von dem Wartung und Reparaturen ebenso wie Zusatzfunktionen ausgenommen sind. Der Treppenlift und das Schaffen einer barrierefreien Basis für die Montage sind mit dem Einmalbetrag abgedeckt.

    Pflegebedürftigkeit als entscheidendes Kriterium für Zuschuss-Gewährung

    Um Anspruch auf den Zuschuss der Kranken- bzw. Pflegekasse zu haben, muss ein Pflegegrad beim Antragsteller nachgewiesen und genehmigt worden sein. Aktuell gibt es 5 Pflegegrade, die sich an der Schwere der Erkrankung und Notwendigkeit der persönlichen Unterstützung orientieren. Auch dann, wenn lediglich der Pflegegrad 1 vorliegt, kann der Zuschuss auf Antrag gewährt werden.

    Schriftliche Beantragung Voraussetzung für Treppenlift-Zuschuss

    Damit verlässlich über die Gewährung des Zuschusses entschieden werden kann, ist die wichtigste Voraussetzung, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Dieser ist an die Pflegekasse zu richten. Es empfiehlt sich, den Antrag mit einem von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Formular zu verfassen. Alternativ ist eine formlose Beantragung per Brief denkbar. Mit dem Antrag ist eine Begründung für die Notwendigkeit des Treppenlifts zu liefern. Wer die beschriebene Situation mit Fotos von der aktuellen Wohnsituation belegen kann, verbessert seine persönlichen Aussichten auf eine Zusage der Pflegekasse. Des Weiteren verpflichten sich Personen, die den Zuschuss erhalten, dazu, die Originalrechnung über den Lift-Erwerb der Pflegekasse zu übermitteln.

    Fazit

    Eine elementare Voraussetzung für den Treppenlift-Zuschuss ist die belegbare Pflegebedürftigkeit, die seitens der Pflegekasse bereits offiziell anerkannt wurde. Weiterhin muss für den einmaligen Erhalt des Zuschusses ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Ein rechtzeitiger Antrag hilft, lange Wartezeiten zu vermeiden und schneller zu einer verbesserten Lebensqualität zu gelangen.

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